Revisionen

Unabhängige Revisionsstelle für Ihr Unternehmen

BGW Treuhand AG als unabhängige Revisionsstelle für Ihr Unternehmen

Revisionen sind ein wichtiges Werkzeug, um das unternehmerische Handeln eines Unternehmens hinsichtlich der Einhaltung von Gesetzen und Statuten zu prüfen. Allerdings ist nicht jedes Unternehmen revisionspflichtig. Daher unterscheidet der Gesetzgeber zwischen der ordentlichen (gesetzlichen) und der eingeschränkten (statutarischen) Revision. Als unabhängige Revisionsstelle führt die BGW Treuhand AG die statutarische Revision durch.

Fachkompetenz als Grundlage für die vertrauensvolle Prüfung

Die Mitarbeiter der BGW Treuhand AG sind auf verschiedenste Schwerpunkte spezialisiert und verfügen in ihrem Fachgebiet über grosses Fachwissen sowie über langjährige Erfahrung. Dieser Wissenspool innerhalb des Teams stellt Revisionen mit fachlich hoher Kompetenz und zuverlässiger Aussagekraft sicher.

Diese Unternehmen sind revisionspflichtig

Sobald es sich um eine Publikumsgesellschaft handelt, die an einer Börse Beteiligungspapiere notiert, ist das Unternehmen revisionspflichtig. Aber auch Gesellschaften mit ausstehenden Anleihens-Obligationen sind zur ordentlichen Revision verpflichtet. Dies gilt ebenfalls für Unternehmen mit mindestens 20 % der Aktiva oder des Umsatzes in der Konzernrechnung einer entsprechenden Gesellschaft.

Zusätzlich gilt die Revisionspflicht für wirtschaftlich bedeutende Gesellschaften, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren diese Werte überschreiten.

  • Bilanzsumme höher als 20 Millionen Franken
  • Erlös aus Umsätzen höher als 40 Millionen Franken
  • Jahresdurchschnitt von 250 Vollzeitstellen

Welche Form der Revision auf Ihr Unternehmen zutrifft und wie sich die Revision durch die unabhängige Revisionsstelle der BGW Treuhand für Sie gestaltet, wissen die Spezialisten der BGW Treuhand AG. Lassen Sie sich vor Ihrer Entscheidung ausführlich von dem Revisionsteam des Unternehmens beraten.