Verschiedene Abrechnungsvarianten der Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer Abrechnung ist mit Sicherheit eine der aufwendigsten administrativen Aufgaben im Unternehmen. Hinzu kommt noch, dass die vorgegebenen Termine eingehalten werden müssen. Allerdings enthält die Mehrwertsteuer Abrechnung auch so manchen Fallstrick. Dies beginnt mit den unterschiedlichen Mehrwertsteuer-Sätzen und endet bei Regelungen wie der Bezugssteuer. Setzen Sie bei der Mehrwertsteuer Abrechnung auf Outsourcing und lagern Sie diese Tätigkeit an die Experten der BGW Treuhand AG aus. So sparen Sie nicht nur wertvolle Zeit, sondern stellen sicher, dass Ihre Mehrwertsteuer Abrechnung immer pünktlich und korrekt an die Finanzbehörde übermittelt wird.
Grundsätzlich ist jeder/jede der eine gewerbliche oder berufliche selbständige Tätigkeit ausübt mehrwersteuerpflichtig. Dies gilt für Privatpersonen (z.B. Einzelunternehmen) genauso wie für Gesellschaften (z.B. Kollektivgesellschaft, GmbH, AG.). Der Regelsteuersatz beträgt 7.7%, wobei Ausnahmen für tiefere Sätze bestehen. Als Jungunternehmer sollten Sie dies bereits bei der Firmengründung klären und nach spätestens drei Monaten neu beurteilen, ob eine entsprechende Pflicht besteht. Die frühzeitige Prüfung und Anmeldung zur Mehrwertsteuerpflicht ist vor allem bei Gründungen mit hohen Investitionen und den damit verbundenen Vorsteuerabzügen sinnvoll, sofern absehbar ist, dass die Mehrwertsteuerpflicht auf jeden Fall relevant ist.
Sie haben die Wahl zwischen einer effektiven Abrechnung und der Abrechnung mit Hilfe von Saldosteuersätzen.
Bei der effektiven Mehrwertsteuer-Abrechnung werden der erzielte Umsatz und die bis zum Abrechnungstermin angefallene Vorsteuer genauestens entsprechend der vorgegebenen Mehrwertsteuersätze deklariert. Die Mehrwertsteuer Abrechnung erfolgt quartalsweise und ist 60 Tage nach Quartalsende fällig.
Entscheiden Sie sich für die Mehrwertsteuerabrechnung mit Saldo-Steuersatz, wird der Brutto-Umsatz (inklusive Mehrwertsteuer) mit dem Saldosteuersatz multipliziert. Dadurch ergibt sich eine um eine fiktive Vorsteuer reduzierte Mehrwertsteuer-Schuld. Allerdings muss diese Abrechnungsvariante von der Eidgenössischen Steuerverwaltung bewilligt werden, ist nicht in jeder Branche anwendbar und orientiert sich am steuerbaren Jahresumsatz. Die Mehrwertsteuer-Abrechnung erfolgt halbjährlich.
Welche Abrechnungsvariante für Ihr Unternehmen ideal ist, weiß Ihr Steuerexperte der BGW Treuhand AG. Denn er übernimmt für Sie nicht nur die regelmäßige Mehrwertsteuer-Abrechnung, sondern berät Sie bei Bedarf in allen steuerrechtlichen Fragen und Entscheidungen.
Sie haben Fragen zur Mehrwertsteuer oder anderen Steuern? Kontaktieren Sie die Steuerspezialisten der BGW Treuhand AG für ein unverbindliches Beratungsgespräch!